Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 7475/05

Tenor

1. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 2. Der Streitwert wird auf 35.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen