Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 27 K 1556/05

Tenor

Der Gebührenbescheid vom 14. Oktober 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Februar 2005 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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