Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 6 K 2135/05

Tenor

Der Gebührenbescheid vom 29.12.2004 in Gestalt des Widerspruchsbe- scheides vom 9.3.2005 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtli- chen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.


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