Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 1601/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 11. Januar 2007 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 16. März 2007 verpflichtet, der Klägerin eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für das Pflanzenschutzmittel "S. E. ", zugelassen in Irland unter der Bezeichnung "S1. ", im Hinblick auf das Referenzmittel "S1. " zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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