Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 254/06

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15.12.2005 verpflichtet, über den Verlängerungsantrag für das Arzneimittel G. S. Kapseln unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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