Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 188/07

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 26. Sep¬tember 2006 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 14. De-zember 2006 rechtswidrig gewesen ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu zwei Dritteln, die Beklagte zu einem Drittel.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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