Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 L 484/08.PVB

Tenor

Soweit der Antrag zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird dem Beteiligten im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, das Mitbestimmungsverfahren gemäß § 69 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG für die unbefristete Einstellung von zuvor befristet beschäftigten Arbeitnehmern/innen zur Besetzung neu etatisierter Stellen im SGB II-Bereich hinsichtlich der zweiten Tranche zum 01. Juli 2008 durchzuführen.


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