Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 13 L 1123/08

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Möhring aus Mönchengladbach wird abgelehnt.

2. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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