Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 11 L 1412/08

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2. Der Streitwert wird auf 2000,00 EUR festgesetzt.


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