Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1099/08

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der

außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50.000,- EUR festgesetzt.


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