Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 796/09

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abge-lehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.¬¬

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.258,41 Euro festgesetzt.


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