Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 27 K 3726/07

Tenor

Die Gebührenbescheide der Beklagten vom 19. Januar 2007 und 05. Februar 2007 in der Gestalt der jeweiligen Widerspruchs-bescheide vom 09. August 2007 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 000.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 25. Februar 2008 (Rechtshängigkeit des Leistungsantrags auf Rückzahlung) zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen.


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