Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 764/09

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 4719/06 des Antragstellers gegen den Planfeststellungsbeschluss der Antragsgegnerin „zum Ausbau des Hafens Köln-Godorf um ein weiteres Hafenbecken (Becken IV)" vom 30. August 2006 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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