Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 1660/09

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf bis zu 300,00 Euro festgesetzt.

Der Beschlusstenor soll den Beteiligten wegen der Eilbedürftigkeit des Verfahrens vorab bekannt gegeben werden.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 637/13
17. Mai 2013
14 L 637/13 17. Mai 2013

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