Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 27 K 57/09

Tenor

Der EMVG-Beitragsbescheid der Beklagten vom 13. Dezember 2007, soweit er durch den Teil-Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2008 beschieden wurde, wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 972,71 Euro nebst fünf Prozentpunkte Zinsen über den jeweiligen Basiszinssatz hinaus seit dem 10. Dezember 2010 zu zahlen.

Die Klage hinsichtlich des weitergehenden Zinsanspruchs wird abgewiesen

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages.

Die Berufung wird zugelassen.


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