Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 4 K 4544/10

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Wahl des Beigeladenen zum Ortsvorsteher der Ortschaft U. in der Sitzung des Rates am 23. November 2009 rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte, mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.


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