Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 5 L 293/11

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von

Rechtsanwältin Kaplan wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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