Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 24 L 560/11

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den

Haftungsbescheid der Antragsgegnerin vom 22. Dezember 2010

(24 K 378/11) wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.204,37 Euro festgesetzt.


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