Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1349/11

Tenor

1. Der sinngemäße Antrag,

die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 4894/11 gegen die der Beigeladenen

erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 15.08.2011 (Az. 000-00000-00-00)

anzuordnen,

wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller, mit Ausnahme der

außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.