Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 1326/11

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 5093/11 gegen die

Anordnung der Antragsgegnerin vom 10.08.2011 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 35.000,- Euro festgesetzt.


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