Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1922/11

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der

außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.


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