Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 13 L 139/12

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der

außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 4468/21
31. Oktober 2023
2 K 4468/21 31. Oktober 2023

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