Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 L 1268/12

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Die Antragsteller zu 1.) und 2.) einerseits sowie die Antragsteller zu 3.) und 4.) andererseits tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zu 1/2.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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