Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 4751/11

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 25. Juli 2011 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Bauantrag vom 07. April 2011 die begehrte Baugenehmigung zu erteilen.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


1 234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.