Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 M 52/12

Tenor

Der Vollstreckungsschuldnerin wird ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- EUR für den Fall angedroht, dass sie nicht bis zum Ablauf des 03. Dezember 2012 dem Vollstreckungsgläubiger entsprechend dem Tenor im rechtskräftigen Urteil vom 16. Februar 2011 im Verfahren 23 K 7427/08 einen bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheid für die Nutzung der im Vorbescheidsantrag bezeichneten Flächen im F. -D. (Gemarkung I. , Flur 00, Flurstück 000) als Apotheke erteilt.

Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Erörterungstermins vom heutigen Tag.


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