Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 5890/12

Tenor

Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 19.9.2012 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.


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