Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 5790/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klägerin durch die nicht rechtzeitige Beteiligung an der Ausschreibung im Stellenbesetzungsverfahren 00.00/00 in ihren Rechten aus §§ 19 und 20 BGleiG verletzt worden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.


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