Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 5521/12.PVB

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte die Rechte des Antragstellers dadurch verletzt hat, dass er unter Änderung der Hausverfügung vom 10.3.1987 (Nr. 5Bl. 9 Buchst. a) mit Hausmitteilung Nr. 00/00 vom 14.05.2012 das im Ministerium anzuwendende Auswahlverfahren einseitig geändert hat, ohne den Personalrat zu beteiligen; der Beteiligte wird verpflichtet, das unterlassene Mitbestimmungsverfahren nachzuholen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


123456789101112131415161718212223242526272829303132333435

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.