Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 2393/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 27.02.2012 verpflichtet, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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