Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1311/13

Tenor

1.

Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

1.

Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 EUR festgesetzt.


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