Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 L 373/14

Tenor

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig    zu der am 29.04.2014 beginnenden Abiturprüfung für Externe zuzulassen.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

    2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen