Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 6010/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

              Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.


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