Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1212/14

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 3544/14 gegen Ziffer 3. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 22. Mai 2014 (Az: 00/000/0000/0000) wird angeordnet.

    Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.200,00 Euro festgesetzt.


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