Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 5581/13

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung ihres Bescheides vom 29. April 2013 und des Beschwerdebescheides vom 05. August 2013 verpflichtet, den Kläger dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlich so zu stellen, wie er stünde, wenn er zum 01. Mai 2012 in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen worden wäre. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 3/4 und der Kläger zu 1/4.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1974/18
3. Mai 2021
1 A 1974/18 3. Mai 2021

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