Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 2078/14

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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