Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 794/15

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 K 3622/22
23. Februar 2023
5 K 3622/22 23. Februar 2023

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