Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 806/15

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf € 3.750,00 festgesetzt.


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