Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 24 L 1281/15

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid der Antragsgegnerin vom 10. Februar 2015 (24 K 1448/15) wird angeordnet, soweit der Antragsteller für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober 2011 zu einer Zweitwohnungssteuer in Höhe von 1.030,32 € veranlagt wird.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller zu 1/10 und die Antragsgegnerin zu 9/10.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 283,34 Euro festgesetzt.


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