Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 16 L 471/16.A

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

    Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.


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