Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 4 L 1238/16

Tenor

1.  Der Antrag wird abgelehnt.     Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 Euro     festgesetzt.

1.  Der Antrag wird abgelehnt.

     Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 Euro

     festgesetzt.


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