Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 5 L 817/16

Tenor

1.   Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 11. April  2016 -  5K 2863/16- gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. März 2016 wird abgelehnt.

Der Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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