Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1316/16

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens – mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind – trägt die Antragstellerin.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 € festgesetzt.


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