Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 6796/15

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 24. Oktober 2013 verurteilt, die dienstliche Regelbeurteilung des Klägers für den Zeitraum vom 10. Januar 2011 bis zum 01. April 2012 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für den genannten Beurteilungszeitraum erneut dienstlich zu beurteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Berufung wird zugelassen.


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