Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 2898/16

Tenor

  • 1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 VwGO verpflichtet, den Eintritt des Antragstellers in den Ruhestand vorläufig solange hinauszuschieben, bis der Antragsgegner über den Antrag des Antragstellers vom 30.06.2016 erneut entschieden hat – längstens jedoch bis zum 31.03.2018.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 359/17
12. April 2017
6 B 359/17 12. April 2017

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