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BeamtStG § 8 Ernennung

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

(1) Einer Ernennung bedarf es zur

1.
Begründung des Beamtenverhältnisses,
2.
Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art (§ 4),
3.
Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Grundgehalt oder
4.
Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung, soweit das Landesrecht dies bestimmt.

(2) Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein

1.
bei der Begründung des Beamtenverhältnisses die Wörter „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ mit dem die Art des Beamtenverhältnisses bestimmenden Zusatz „auf Lebenszeit“, „auf Probe“, „auf Widerruf“, „als Ehrenbeamtin“ oder „als Ehrenbeamter“ oder „auf Zeit“ mit der Angabe der Zeitdauer der Berufung,
2.
bei der Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art die diese Art bestimmenden Wörter nach Nummer 1 und
3.
bei der Verleihung eines Amtes die Amtsbezeichnung.

(3) Mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe, auf Lebenszeit und auf Zeit wird gleichzeitig ein Amt verliehen.

(4) Eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksam.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 298/26
1. April 2026
6 B 298/26 1. April 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 160/26
12. März 2026
1 L 160/26 12. März 2026
Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 MB 5/25
30. Januar 2026
2 MB 5/25 30. Januar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (4. Senat) - OVG 4 S 42/25
8. Januar 2026
OVG 4 S 42/25 8. Januar 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht München - M 5 E 25.6698
17. Dezember 2025
M 5 E 25.6698 17. Dezember 2025
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (12. Kammer) - 12 B 63/25
8. Dezember 2025
12 B 63/25 8. Dezember 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (3. Kammer) - 3 K 486/25.WI
20. November 2025
3 K 486/25.WI 20. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Bremen - 6 K 3016/23
14. November 2025
6 K 3016/23 14. November 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Stuttgart (10. Kammer) - 10 K 6921/25
7. Oktober 2025
10 K 6921/25 7. Oktober 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Hamburg (14. Kammer) - 14 B 7092/25
15. Juli 2025
14 B 7092/25 15. Juli 2025