Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 2823/17

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage – 23 K 4203/17 – gegen den Gebührenbescheid des Antragsgegners vom 21. Februar 2017 – wird angeordnet.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 41,02 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen