Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 6034/15

Tenor

Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 30. September 2015 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 3578/21
17. April 2024
16 K 3578/21 17. April 2024

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