Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 2571/18

Tenor

1. Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Verkaufsstellen in Frechen im „Gewerbegebiet Europaallee“ (begrenzt durch die Kölner Straße, Bonnstraße und A 4) nicht am Sonntag, dem 4. November 2018, auf Grund der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 2. November 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Gewerbegebiet Europaallee anlässlich des Martinsmarktes geöffnet sein dürfen.

 

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Beschlusstenor zu 1. umgehend öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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