Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 2782/18

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az. 18 K 8082/18) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 26.11.2018 wird hinsichtlich der damit erfolgten Rücknahme der Zulassung wiederhergestellt und hinsichtlich der Androhung der Ersatzvornahme angeordnet.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.


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