Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 491/19.A

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 14 K 1639/19.A wird abgelehnt

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtkosten nicht erhoben werden,trägt der Antragsteller.


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